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Eishallenordnung der Eis-Sport-Arena Spittal/Drau

A. Allgemein:

  1. Jeder Nutzer und Gast der Eis-Sport-Arena unterliegt dieser Hallenordnung.

  2. Den Anordnungen des Aufsichtspersonals ist uneingeschränkt Folge zu leisten.

  3. Die Ein- bzw. Ausgänge, Auf- bzw. Abgänge, Verkehrs-, Flucht- und Rettungswege sind ständig freizuhalten. Bei Trainingseinheiten ist der Ausgang – Südost Richtung Kältemaschine versperrt zu halten.

  4. Das Betreten der Eisfläche ist nur nach Freigabe des Eiswartes gestattet. Während der Eisaufbereitung ist das Betreten der Eisfläche untersagt.

  5. Beginn und Ende der Betriebszeiten der Eis-Sport-Arena inklusive Buffetbetrieb werden durch Aushang am Eingang der Eis-Sport-Arena bekanntgegeben.

  6. Kleidungsstücke und andere persönliche Gegenstände dürfen nur in dem dafür bestimmten Garderobenbereich abgelegt werden. Für Wertgegenstände, Geldbeträge, abhanden gekommene Kleidung oder sonstige verlorene Gegenstände wird keine Haftung übernommen. Funde sind beim Personal der Eis-Sport-Arena abzugeben und Verluste anzuzeigen.

  7. Die Eis-Sport-Arena sowie deren Umgebung sind stets sauber zu halten.

  8. Wer Einrichtungen der Eis-Sport-Arena beschädigt oder zerstört, haftet für den verursachten Schaden in vollem Umfang. Für Schäden, die durch Minderjährige verursacht werden, haften die Eltern oder gesetzlichen Vertreter. Mutwillige Beschädigungen oder Zerstörungen werden zur Anzeige gebracht.

  9. Verboten ist:

    • das Rauchen innerhalb der gesamten Eis-Sport-Arena

    • das Konsumieren von Speisen und Getränken auf der Eisfläche

    • das Werfen von Gegenständen insbesondere auf die Eisfläche

    • das Sitzen auf der Bande

    • das Mitführen von Waffen jeglicher Art, Gegenstände, die als Waffen oder Wurfgeschosse Verwendung finden könnten

    • das Mitbringen von Fackeln, Feuerwerkskörpern, bengalischen Feuern, Rauchkerzen oder anderer pyrotechnischer oder leicht entzündlicher Materialien

    • das Mitbringen von festen Gebinden (Gläser, Glasflaschen, Dosen etc.)

    • die Mitnahme von Fahnenstangen, die länger als 1 m und dicker als 1,5 cm sind

    • das Hantieren mit Feuer und offenem Licht

    • die Mitnahme von Tieren, Fahrzeugen usw. in die Eis-Sport-Arena​

  10. Personen wird der Zutritt in die Eis-Sport-Arena verwehrt, wenn sie

    • erkennbar alkoholisiert sind oder unter Drogeneinfluss stehen

    • Dinge mit sich führen oder benutzen, die lt. Pkt. 9.e. bis 9.f. verboten sind

  11. Das Aufsichtspersonal kann Personen, die sich trotz Verwarnung nicht an die Hallenordnung, Gesetze oder Regeln des Anstandes halten, aus der Eis-Sport-Arena verweisen. Bei Verstößen kann ein Betretungsverbot ausgesprochen werden.

  12. Die maximale Besucherkapazität der Eis-Sport-Arena beträgt 565 Sitzplätze und 160 Stehplätze auf der Haupttribüne, sowie 700 Stehplätze bei der Eisfläche. Die Eisfläche dient den Spielern und den Sportbegeisterten einzig zum Zwecke des Eis- und Stocksportes.

B. Publikumslauf

Für den Publikumslauf gilt insbesondere:

  1. Das Betreten der Eisfläche in der Eis-Sport-Arena ist nur gegen Nachweis einer gültigen Eintrittskarte gestattet. Karten sind nicht übertragbar. Eine Eintrittskarte berechtigt zur Benützung der Kunsteisbahn gemäß dem Betriebsplan, sie ist aufzubewahren und den Kontrollorganen auf deren Verlangen jederzeit vorzuweisen. Jeder Missbrauch der Eintrittskarte hat deren Abnahme und Ungültigkeitserklärung sowie den Verfall des hierfür erlegten Betrages und einen allfälligen Platzverweis zur Folge.

  2. Das Betreten der Eisfläche ist nur an bestimmten Stellen und nur mit Schlittschuhen gestattet. Die Benützung von Schlittschuhen, welche die eigene Sicherheit oder die der übrigen Eisläufer gefährden könnten, ist verboten.

  3. Schirme, Stöcke o.ä. dürfen nicht auf die Eisfläche mitgenommen werden.

  4. Die Laufrichtung ist einzuhalten. Rücksichtsloses und gefährdendes Fahren, fangen spielen, Kettenbildung von mehr als 3 Personen, Hockeyspielen und das Werfen von Schneebällen ist untersagt.

  5. Das Bremsen mit den Kufenenden, das Aufhacken von Löchern und dergleichen ist verboten.

 

C. Eishockey

Bei Eishockeyveranstaltungen gilt insbesondere:

1 Stunde nach der letzten Eisvermietung, bei Meisterschaftsspielen 0100 Uhr, ist die Eis-Sport-Arena zu räumen. Die Miet-Umkleidekabinen sind spätestens eine Stunde nach Ende der letzten Eismiete im ordnungsgemäßen Zustand unaufgefordert zu räumen.

D. Eisstocksport

Für die Eisstockveranstaltungen gilt insbesondere:

  1. Das Betreten der Eisfläche mit Schuhen ist gestattet.

E. Sonstige Veranstaltungen

  1. Bei sonstigen Veranstaltungen wie z. B. Messen, Ausstellungen oder anderen zweckfremden Veranstaltungen ist, unter Berücksichtigung der jeweils einschlägigen rechtlichen Bestimmungen, eine Sondervereinbarung mit der Stadtgemeinde Spittal an der Drau Betriebs GmbH, Burgplatz 5, 9800 Spittal an der Drau, abzuschließen.

 

Spittal, am 21. Oktober 2014

© Veranstalter Goldeckcup Stand 10/2019

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